Allgemeine GeschÄftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schlechtwettermodus und Geländeordnung:

Sehr geehrte Besucher,
wir möchten Sie um Kenntnisnahme und Einhaltung der Hausordnung bitten, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung garantieren zu können! Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptieren Sie die folgende Hausordnung.


§ 1 Geltungsbereich

Für den gesamten Zeitraum der Veranstaltungen von 10.06. – 10.09.2022, für die das Gelände genutzt wird, gilt die Hausordnung im umgrenzten Gelände mit allen Anlagen und Einrichtungen, einschließlich sämtlicher Zu- und Abgänge (im Folgenden „das Gelände“).



§ 2 Eingangskontrollen

(1) Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Verstoß gegen die unter § 3 genannten Verbote ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke oder mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
(2) Personen, die keine gültige Eintrittskarte besitzen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern.



§ 3 Verbote

(1) Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Verstoß gegen die unter § 3 genannten Verbote ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke oder mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
(2) Personen, die keine gültige Eintrittskarte besitzen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern.


§ 3 Verbote
Allen Veranstaltungsbesuchern ist untersagt, folgende Gegenstände auf das Gelände zu bringen oder mitzuführen bzw. folgende Handlungen zu tätigen:

  • rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales oder politisches Propagandamaterial zu veräußern oder zu verbreiten, sowie ebensolche Parolen zu äußern;
  • Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Waffen Verwendung finden können;
  • Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
  • Fotokameras, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (Ausnahmen gelten für vom Veranstalter berechtigte Personen);
  • jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter;
  • nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Zäune, Mauern, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art zu besteigen oder zu übersteigen;
  • Waren und Eintrittskarten zu verkaufen oder Drucksachen zu verteilen;
  • bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;
  • auf den Sitzen der Zuschauerbereiche zu stehen;
  • Glasflaschen und –behältnisse, Getränkedosen sowie alkoholhaltige Getränke im Allgemeinen;
  • Modellfahrzeuge aller Art (Boote, Schiffe, Fahrzeuge, Flugzeuge) sowie Drohnen;
  • Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden (Ausnahme: Blinden- und Begleithunde);
  • Regenschirme.



§ 4 Modus bei Schlechtwetter

Die Veranstaltung wird Open Air durchgeführt und findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Wir empfehlen unseren Gästen regenfeste Kleidung mitzunehmen - Regenponchos erhalten Sie, solange der Vorrat reicht, gratis auf dem Festivalgelände. Regenschirme dürfen auf dem Gelände nicht verwendet werden.
Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden müssen, so kann diese Absage erst unmittelbar zu der angekündigten Beginnzeit erfolgen und ausschließlich von der Organisationsleitung vor Ort ausgesprochen werden. Die Organisationsleitung behält es sich vor, bis 60 Minuten nach dem offiziellen Veranstaltungsbeginn mit einer Absage zuzuwarten.
Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, bevor eine Übertragungsdauer von 45 Minuten erreicht wurde, retournieren Sie Ihre Karten bitte bis zwei Monate nach dem abgesagten Aufführungstermin an der Verkaufsstelle, bei der die Karten gekauft wurden! Bei Absage nach einer durchgeführten Dauer von mehr als 45 Minuten gilt die Vorstellung als konsumiert und die Karten können nicht mehr retourniert werden.



§ 5 Verhalten auf dem Gelände

(1) Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
(2) Der Veranstalter ist durch den Ordnungsdienst um einen reibungslosen Ablauf bemüht. Alle Personen, die das Gelände betreten, haben den Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungsdienste, sowie jenen des Veranstalters folge zu leisten.
(3) Etwaige während der Veranstaltung auftretende sicht- oder akustische Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Rückforderung des Eintrittsgeldes.
(4) Alle Auf- und Abgänge, sowie Not-, Flucht- und Rettungswege sind in jedem Fall freizuhalten.
(5) Abfälle, Verpackungsmaterial und leere Behältnisse sind nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.



§ 6 Haftung
Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 7 Zuwiderhandlungen
Gegen Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hausverbot für die gesamte Dauer der Veranstaltung erteilt werden.

§ 8 COVID19-Sicherheitsmaßnahmen
Alle Veranstaltungen werden entsprechend der aktuell gültigen COVID19-Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Der Veranstalter behält sich explizit das Recht vor, auch über die jeweiligen Verordnungen hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen per Hausrecht zu erlassen. Das betrifft insbesondere das Tragen von FFP2-Masken. MitarbeiterInnen.

§ 9 Bekanntmachung

Die Hausordnung wird durch Anschläge an der Abendkassa, den Ein- und Ausgängen des umgrenzten Geländes und auf www.donaubuehne.at bekannt gemacht.

Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung!